Die Genehmigung, die uns von der Autonomen Provinz erteilt wurde, erlaubt es uns, als Vertragswerkstatt periodische Überholungen - Tests - durchzuführen.
In Italien ist die erste regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs innerhalb von 4 Jahren nach der Erstzulassung im Monat der Zulassung vorgeschrieben.
Danach reicht es aus, die regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs alle 2 Jahre in dem Monat durchzuführen, in dem die letzte regelmäßige Inspektion durchgeführt wurde.
Nach der ersten Überholung in unserer Werkstatt werden wir Sie rechtzeitig über den nächsten Überholungstermin informieren.
USt-IdNr. 01114210212
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Rechtliche Hinweise
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